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oSecS – outbox Security Services

Make it right now.

BDB

TKG § 174
(TKG § 113)

VDB

TTDSG § 9
(TKG § 96)

VDS

TKG § 176
(TKG § 113b)

LI

TKG § 170
(TKG § 110)

Unsere oSecS – Compliance Lösung hilft Ihnen, den relevanten Verpflichtungen aus dem TKG Teil 10 nachzukommen. Für die Umsetzung von Behördenanfragen zu Bestands-, Verkehrs- und Vorratsdaten (TTDSG § 9, TKG § 173, TKG § 174, TKG § 176) und für die gesetzeskonforme Telekommunikations-, Überwachung (TKG § 170) bieten wir maßgeschneiderte Module.
Gehostet in unserer sicheren Serverumgebung. Vom minimalen Aufwand bei Ihnen bis hin zum vollständigen Outsourcing bei uns.

ETSI-ESB – Machen Sie es gleich richtig!

Einer Anfrage eines Bedarfsträgers geht regelmäßig ein richterlicher Beschluss voran. Bedarfsträger sind Polizeidienststellen, das BKA und der Verfassungsschutz. Bisher war das FAX der herkömmliche Transportweg für Beschlüsse. Die Übertragung per FAX steht im Moment in der öffentlichen Kritik von Datenschützern. Wir gehen davon aus, dass nun auch die Bedarfsträger vom Fax abrücken werden. Die BNetzA hat nun zwei verschiedene Wege für die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Daten vorgegeben. ETSI-Email und ETSI-ESB. Wir haben uns entschlossen, unsere Prozesse von Anfang an richtig zu schalten und setzten auf ETSI-ESB. Wenn Sie mehr als 100.000 Vertragspartner in Ihren Systemen verwalten, sind Sie verpflichtet ETSI-ESB zu können. (ESB = Elektronische Schnittstellen Behörde). In TKG § 175 Absatz 7 ist geregelt, dass Sie bis dahin nur  ETSI-E-Mail können müssen. Wir haben uns entschlossen, unseren Kunden immer beide Varianten von Anfang an zur Verfügung zu stellen. Alles läuft in unserer Plattform zusammen, wenn Ihr Geschäft wächst, müssen Sie sich nicht mehr neu um eine Technologie-Erweiterung kümmern. Für ETSI-E-Mail müssen Sie uns lediglich eine IMAP-Mail-Postfach zur Verfügung stellen, den Rest erledigen wir. 

Wer sollte oSecS verwenden?

  • oSecS kann unabhängig von anderen Produkten der outbox AG eingesetzt werden.
  • Nicht nur Voice sondern auch IP-Dienste sind betroffen.
  • Betreiber von WLAN-Hotspots, die Zugang zu Internetdiensten ermöglichen
  • Mobilfunknetzbetreiber auch MVNO sowie E-Mail-Plattformen sind betroffen
  • Betreiber von Messaging-Diensten (können auch unter das TKG fallen)

Wer ist verpflichtet?

Grundsätzlich sind alle verpflichtet. Die Kundenanzahl für die verpflichtende Automatisierung ist schnell erreicht.
Der interne Aufwand ist ab dem ersten Kunden vorhanden. Daher spart eine frühzeitige Automatisierung Zeit und Aufwände bei skalierenden User-Zahlen.
Wenn die erste Anfrage nach automatisierter Auskunft ansteht, ist es meist gerade der falsche Zeitpunkt, noch ein Projekt zur Umsetzung zu starten.

Fragen zu outbox Security Services?

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