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AAV– Automatische Auskunftsverfahren

nach TKG §173 (TKG §112)

Grundsätzliche Architektur

AUTOMATISIERTES AUSKUNFTSVERFAHREN OHNE TECHNISCHEN & PERSONELLEN AUFWAND GESUCHT?

Wir bieten Ihnen die Lösung!

DSGVO - Technische Richtlinie zum automatisierten Auskunftsverfahren

Nach der Einführung der DSGVO kam die Umsetzung der nächsten gesetzlichen Neuerung. Im Dezember 2017 wurde die „Technische Richtlinie zum automatisierten Auskunftsverfahren“ kurz „TR-AAV“ verabschiedet. Einher ging damit eine Umsetzungsfrist von 12 Monaten, welche am 20. Dezember 2018 um 0:00 Uhr endete.
 oSecS – AAV Modul erfüllt die TR-AAV seit Anfang 2018.

Was regelt die neue TR-AAV -die (BNetzA) beschreibt es auf Ihrer Homepage wie folgt:

Das automatisierte Auskunftsverfahren der Bundesnetzagentur unterstützt die öffentliche Sicherheit in Deutschland. Gesetzlich berechtigte Stellen, meist Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, aber auch Notrufabfragestellen, können bei der Bundesnetzagentur Kundendaten wie Name, Anschrift oder Rufnummer zu Anschlussinhabern rund um die Uhr automatisiert und hochsicher abfragen.

TR AAV 2.0 Ready!

Es handelt sich um eine gesetzliche Vorgabe zu der alle Telekommunikationsunternehmen in Deutschland verpflichtet wurden, somit auch die wir als Betreiber der eigenen Voice-Plattform. Die bisherigen Systeme SARV und SBV wurden durch das neue AAV System abgelöst. Neben der Automatisierung der Abfragen für mehr bzw. weitere berechtigte Stellen, wurde auch der Umfang der vorzuhaltenden Daten erweitert. Die abrufbaren Daten müssen nun weitere Kundenmerkmale wie z.B. Vertragsstart, Vertragsende, Geburtsdatum des Kunden sowie weitere identifizierende Merkmale der Kommunikationswege wie Mailadressen, IMSIs, statische IP-Adressen und weitere mögliche Anschlussparameter enthalten.
Die TR-AAV 2.0 enthält auch die Möglichkeit die Datenbasis einer phonetischen Prüfung zu unterziehen. Unsere Datenbanken und Prozesse haben wir hier für alle oSecS Kunden erweitert, ohne dass Sie sich als Kunde hier mit befassen müssen.