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AKÜ - Auslandskopfüberwachung

nach TKG § 170 (TKG § 110)

Die Auslandskopfüberwachung ist eine Maßnahme zur Überwachung in der Telekommunikation, die Netzbetreiber für öffentliche Zugangsdienste gemäß § 170 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des TKG bereithalten müssen. Die Outbox AG bietet ein System zur Unterstützung von Carriern bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Auslandskopfüberwachung (AKÜ).

Unsere Leistungen

Betreiberkonzept – AKÜ as a Service

Im Rahmen der erstmaligen Einrichtung unterstützt die Outbox AG bei der Erstellung der notwendigen Konzepte zum Einreichen bei der Regulierungsbehörde (BNetzA). Zur Bereitstellung der Service-Leistung gehört das Setup der Plattform, der Austausch von Schlüsseln zum Public-Private-Key-Verfahren und die darauf folgenden Antests mit den Bedarfsträgern. Während der Vertragslaufzeit stellt die Outbox AG die Konnektivität mit neuen Bedarfsträgern her und überwacht die laufenden Verbindungen.

Security Service Suite

Die outbox Security Services Suite ist eine modulare Compliance-Software, die Auftraggebern hilft, gesetzliche Anforderungen im Bereich Lawful Interception („AKÜ“) zu erfüllen. Sie unterstützt sowohl Voice- als auch IP-Dienste und wird als Cloud-Plattform von der Outbox AG betrieben und weiterentwickelt.

Zum Produkt gehören:

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