AAV– Automatische Auskunftsverfahren
nach TKG § 173 (TKG § 112)
- AAV ist ein Teil der oSecS Compliance Suite
- Wir haben die Technische Richtlinie, TR AAV 2.0, bereits 2018 umgesetzt und sind seitdem live mit der BNetzA gekoppelt.
- Die Abwicklung erfolgt über unsere cloudbasierten Server, die in sicherer Umgebung redundant aufgebaut sind.
- Wenn Sie oSecS AAV neu implementieren, erfolgt die Einrichtung gegenüber der BNetzA durch uns.
- Die Zusammenschaltung mit der BNetzA läuft durch unsere SINA Boxen.
- Sie können Ihre Kundendaten via API automatisch synchronisieren oder zum Start per Webinterface manuell eingegeben.
- Abfragen durch die BNetzA erfolgen im Hintergrund, ohne dass weder wir noch Sie als Verpflichteter nach den Regeln der Spezifikation davon Kenntnis erhalten.
Grundsätzliche Architektur
- Die Abbildung der Schnittstelle für Abfrage und Antwort ist wie von der BNetzA spezifiziert bei uns erfolgt.
- Die Übertragung erfolgt gesichert über sogenannte SINA Boxen.
- Die Abwicklung über cloudbasierte Server, die in sicherer Umgebung redundant aufgebaut sind, benötigt keine Hard- oder Software-Installationen bei Ihnen.
- Ihre Kundendaten können via API oder via Webinterface übergeben werden. Wir beraten Sie gern bei der Umsetzung der Datensynchronisation.
Automatisiertes Auskunftsverfahren ohne technischen & personellen Aufwand gesucht?
Wir bieten Ihnen die Lösung!
DSGVO - Technische Richtlinie zum automatisierten Auskunftsverfahren
Nach der Einführung der DSGVO kam die Umsetzung der nächsten gesetzlichen Neuerung. Im Dezember 2017 wurde die „Technische Richtlinie zum automatisierten Auskunftsverfahren“ kurz „TR-AAV“ verabschiedet. Einher ging damit eine Umsetzungsfrist von 12 Monaten, welche am 20. Dezember 2018 um 0:00 Uhr endete. oSecS – AAV Modul erfüllt die TR-AAV seit Anfang 2018.
Was regelt die neue TR-AAV -die (BNetzA) beschreibt es auf Ihrer Homepage wie folgt:
Das automatisierte Auskunftsverfahren der Bundesnetzagentur unterstützt die öffentliche Sicherheit in Deutschland. Gesetzlich berechtigte Stellen, meist Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, aber auch Notrufabfragestellen, können bei der Bundesnetzagentur Kundendaten wie Name, Anschrift oder Rufnummer zu Anschlussinhabern rund um die Uhr automatisiert und hochsicher abfragen.
TR AAV 2.0 Ready!
Es handelt sich um eine gesetzliche Vorgabe zu der alle Telekommunikationsunternehmen in Deutschland verpflichtet wurden, somit auch die wir als Betreiber der eigenen Voice-Plattform. Die bisherigen Systeme SARV und SBV wurden durch das neue AAV System abgelöst. Neben der Automatisierung der Abfragen für mehr bzw. weitere berechtigte Stellen, wurde auch der Umfang der vorzuhaltenden Daten erweitert. Die abrufbaren Daten müssen nun weitere Kundenmerkmale wie z.B. Vertragsstart, Vertragsende, Geburtsdatum des Kunden sowie weitere identifizierende Merkmale der Kommunikationswege wie Mailadressen, IMSIs, statische IP-Adressen und weitere mögliche Anschlussparameter enthalten.
Die TR-AAV 2.0 enthält auch die Möglichkeit die Datenbasis einer phonetischen Prüfung zu unterziehen. Unsere Datenbanken und Prozesse haben wir hier für alle oSecS Kunden erweitert, ohne dass Sie sich als Kunden hier mit befassen müssen.