BDB– Bestandsdatenbeauskunftung
nach TKG § 112, TKG § 174
(TKG § 113)
„Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt…"
Zu jedem Kundenverhältnis haben Sie einen Datenbestand. Eigentlich möchten Sie diese Daten niemanden anderen zeigen. Es sind Ihre Geschäftsgeheimnisse. Sie brauchen Bestandsdaten, damit Sie ihre Leistung erbringen und Rechnungen schreiben können.
Die gesetzlichen Regelungen zielen nun genau auf diese Kundendaten. Von A wie „Abwehr einer Gefahr“ bis Z wie „Zollkriminalamt“ ist im TKG geregelt, wer Sie nach Kundendaten in Ihrem Bestand fragen darf. Anfragen in Form z. B. eines richterlichen Beschlusses empfangen sie am besten mit oSecS. Wenn sie über oSecS die Auskunft verarbeiten, wird daraus die Bestands-Daten-Beauskunftung.
Folgende Daten sind gemeint:
- Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers
- die Rufnummern und anderen Anschlusskennungen,
- bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum,
- bei Festnetzanschlüssen auch die Anschrift des Anschlusses,
- das Datum des Vertragsbeginns
oSecs - BDB
- Unsere Plattform oSecS ermöglicht es Ihnen, die Beschlüsse automatisch anzunehmen.
- Unser Upload Interface gibt ihnen ein geschütztes Fenster zur Abgabe der Anfragen.
- Die oSecS Module führen Buch, was Sie schon beauskunftet haben.
- Sie verpassen keine Anfrage.
- Alle Daten werden verschlüsselt und vor unbefugtem Zugriff abgesichert.