VDS - Vorratsdatenspeicherung
nach TKG § 176 (TKG § 113b)
Voraussetzungen & Anforderungen
Die Implementierung der Vorratsdatenspeicherung bedeutet für Ihr Unternehmen eine große Investition:
Hier sehen Sie nur einen Teil der Anforderungen, die Sie erbringen müssen. Unsere Lösung für Ihre Vorratsdatenspeicherung beinhaltet all diese Anforderungen. Sie haben kein Investitionsrisiko.
Grundsätzliche Architektur
- Von den Billing-Systemen unabhängige geschlossene Serversysteme, welche in einem separierten Cage gesichert werden müssen
- Separater Abfrageraum mit voneinander unabhängigen Auskunftsplätzen
- Zutrittssysteme mit „Logging“ -Funktion
- Redundante Systeme und Datenbanken
Sicherheitsmaßnahmen
- Aufwändiges Verschlüsselungsverfahren mit täglich wechselnden Schlüsseln
- Alle Daten müssen in physisch gesonderten Speichereinrichtungen gespeichert werden. Sie dürfen keinesfalls in die Speichereinrichtungen für die üblichen betrieblichen Aufgaben, wie z.B. in den Billing-Systemen, gesichert werden.
- Schutz vor Zugriff aus dem Internet
- Garantierte Löschung der Daten nach den gesetzlichen Anforderungen (4 Wochen für Standortdaten und 10 Wochen bei Verbindungsdaten)
Funktion und Ablauf
1.
Verkehrsdaten ausleiten
Die Verkehrsdaten werden uns aus Ihren Systemen täglich bereitgestellt. Hier muss ihre IT das letzte Mal selbst Hand anlegen und eine Ausleitung konfigurieren. Kunden, die bereits die Voice-Dienste von uns nutzen, müssen hier lediglich eine Beauftragung abgeben. Wir machen den Rest.
2.
Sicherer Datentransport zu unserem System
Der Datentransport erfolgt ausschließlich über private Verbindungen. Die Transportverschlüsselung sicherte während der Übertragung. Über diese Verbindungen können nur Daten angeliefert werden. Unsere Firewalls lassen nur Ihre Daten in unseren Tresor hinein aber nicht wieder hinaus.
3.
Gesetzeskonforme Verschlüsselung
4.
Speicherung der Daten
Ihre Verkehrsdaten werden in unserem Rechenzentrum sicher und gesetzeskonform gespeichert:
- Geo redundant
- Getrennt verschlüsselt
- Automatisch vernichtet, wenn die vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer abgelaufen ist.
- Keine Spuren
- Nur mit Methoden der Verkehrsdatenbeauskunftung zugänglich
5.
Ausgabe in der VDB
Die Daten dürfen nur auf richterlichen Beschluss wieder ausgegeben werden.
Damit das reibungslos von Statten geht, gibt es unser oSec: VDB